sind alle zu kurz; sie holen das Inschriftliche nicht ein, weil sie alle der Metaphysik entstammen.
Die Inschrift bleibt Ereignis der Sprache; sie wird vielleicht
durch das Geredete und Geschriebene überdeckt und ver-wüstet.
Sie bleibt, dergestalt geschützt, eine Wahrnis des Seyns (d. h. die
Kehre der Vergessenheit des Unterschieds).
Nur wenn die lnschrift glückt, ist die Schrift eine freie Gabe.
Die Epoche der Kehre.
Die Epoche - das Ge-müt für das Seyns zu-muten.
(muten: erbringen aus dem Ereignis. zu - erwinken die Bracht).
Vier Hefte [vgl. 32 ff.]
Erstes Heft
[die Verwahrlosung]
des Austrags
Zweites Heft
[das Ding]
Drittes Heft
[das Ereignis]
Viertes Heft
[die Urkunde] | W | [[Ug]]
Er-Bekundung
ob nicht I erst als III?