verstanden, wenngleich sie nur in gewissen Grenzen eindeutig datiert sind. Im »nächsten« Miteinandersein können mehrere »zusammen« »jetzt« sagen, wobei jeder das gesagte »jetzt« verschieden datiert: jetzt, da dieses oder jenes sich begibt. Das ausgesprochene »jetzt« ist von jedem gesagt in der Öffentlichkeit des Miteinander-in-der-Welt-seins. Die ausgelegte, ausgesprochene Zeit des jeweiligen Daseins ist daher als solche auf dem Grunde seines ekstatischen In-der-Weltseins je auch schon veröffentlicht. Sofern nun das alltägliche Besorgen sich aus der besorgten »Welt« her versteht, kennt es die »Zeit«, die es sich nimmt, nicht als seine, sondern besorgend nützt es die Zeit aus, die »es gibt«, mit der man rechnet. Die Öffentlichkeit der »Zeit« ist aber um so eindringlicher, je mehr das faktische Dasein die Zeit ausdrücklich besorgt, indem es ihr eigens Rechnung trägt.
§ 80. Die besorgte Zeit und die Innerzeitigkeit
Vorläufig galt es nur zu verstehen, wie das in der Zeitlichkeit gründende Dasein existierend Zeit besorgt und wie diese im auslegenden Besorgen für das In-der-Welt-sein sich veröffentlicht. Dabei blieb noch völlig unbestimmt, in welchem Sinne die ausgesprochene öffentliche Zeit »ist«, ob sie überhaupt als seiend angesprochen werden kann. Vor jeder Entscheidung darüber, ob die öffentliche Zeit »doch nur subjektiv« oder ob sie »objektiv wirklich« oder gar keines von beiden sei, muß der phänomenale Charakter der öffentlichen Zeit allererst schärfer bestimmt werden.
Die Veröffentlichung der Zeit geschieht nicht nachträglich und gelegentlich. Weil vielmehr das Dasein als ekstatisch-zeitliches je schon erschlossen ist und zur Existenz verstehende Auslegung gehört, hat sich im Besorgen auch schon Zeit veröffentlicht. Man richtet sich nach ihr, so daß sie irgendwie für Jedermann vorfindlich sein muß.
Wenngleich sich das Besorgen der Zeit in der charakterisierten Weise der Datierung aus umweltlichen Begebenheiten vollziehen kann, so geschieht das doch im Grunde schon immer im Horizont eines Besorgens der Zeit, das wir als astronomische und kalendarische Zeitrechnung kennen. Sie kommt nicht zufällig vor, sondern hat ihre existenzial-ontologische Notwendigkeit in der Grundverfassung des Daseins als Sorge. Weil das Dasein wesensmäßig als geworfenes verfallend existiert, legt es seine Zeit in der Weise einer Zeitrechnung besorgend aus. In ihr zeitigt sich die »eigentliche« Veröffentlichung